Amblyopiescreening (Sehtest)
Unsere Praxis ist um ein Leistungsspektrum erweitert worden und kann ab sofort das Amblyopiescreening anbieten. Im Weiteren können Sie dazu sich informieren. Da es sich hierbei um eine Leistung handelt die nicht jede gestzliche Kasse übernimmt, entnehmen Sie bitte der verlinkten Liste der Kasse, die die Kosten übernehmen. Sollte Ihre nicht darunter sein, fragen Sie dennoch nach, da sich diese Liste immer sich ändern kann. Ansonsten fallen Kosten an, die Sie bei Ihrer Kasse zur Kostenübernahme einreichen können, ohne jedoch einen Anspruch auf Kostenübernahme zu haben!
Hat mein Kind eine Sehstörung?
Diese Frage kann die Augenvorsorge beantworten. Im Durchschnitt hat fast jedes fünfte Kind im Alter von 4 Jahren eine unerkannte Sehstörung.
Dieser hohe Anteil ist nicht erstaunlich, denn im Gegensatz zu Krankheiten gibt es bei Sehstörungen keine äußerlichen, mit bloßem Auge erkennbaren Symptome.
Bemerkt mein Kind seine Sehstörung?
Die betroffenen Kinder bemerken die eigene Sehstörung selbst nicht, denn sie sind es gewohnt, die Welt mit ihren Augen zu sehen und haben keine Vergleichsmöglichkeit.
Was kann ich tun?
Sprechen Sie Ihren Arzt an. Er wird Sie individuell beraten und eine Augenvorsorge bei Ihrem Kind durchführen.
Wozu dient die Augenvorsorge?
Die Augenvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen. Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren erkannt und behandelt, können diese zu einer dauerhaften Sehschwäche führen. Eine Sehschwäche, auch Amblyopie genannt, kann weder mit einer Brille, noch mit anderen Sehhilfen ausgeglichen werden.
Wann wird eine Augenvorsorge empfohlen?
Grundsätzlich sollten alle Kinder, die nicht bereits in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßig an einer Augenvorsorge teilnehmen. Die erste Augenvorsorge sollte so früh wie möglich erfolgen. Sie kann schon im ersten Lebensjahr durchgeführt werden und ist optimal mit den Vorsorgeuntersuchungen kombinierbar. Sie muss regelmäßig wiederholt werden, da sich die Augen mit dem Wachstum verändern und Sehstörungen neu auftreten können.
Worauf kommt es bei der Augenvorsorge an?
Ein wichtiger Bestandteil der Augenvorsorge ist die Refraktionsmessung. So kann schon bei Säuglingen festgestellt werden, ob sich die Augen altersgerecht entwickeln.
Sehen will gelernt sein!
Die Augen sind das wichtigste Sinnesorgan des Menschen, denn 80% aller Informationen nehmen wir über unsere Augen auf. Interessant ist, dass Neugeborene das Sehen genauso erlernen müssen wie Laufen und Sprechen. Die Fortschritte bei den ersten Gehversuchen oder dem Artikulieren der ersten Worte erleben die Eltern täglich mit. Wie und was Ihr Kind sieht, bleibt Ihnen dagegen verborgen.
Zwei gesunde Augen sind für das Wohlergehen Ihres Kindes von zentraler Bedeutung, denn eine Sehschwäche in Folge einer Sehstörung beeinträchtigt die schulischen Leistungen, erhöht die Unfallgefahr im Straßenverkehr und schränkt die Berufswahl ein.
Wie lernen Kinder sehen?
Das Sehen besteht aus zwei Vorgängen, der Bildaufnahme durch die Augen und der Bildverarbeitung im Gehirn. Das Zusammenspiel von Augen und Gehirn müssen Neugeborene üben, damit sich der Sehnerv, bzw. die zum Sehen erforderlichen neuronalen Verknüpfungen zwischen Augen, Sehrinde und Augenmotorik ausbilden können. Dabei sind die ersten Jahre für die Entwicklung eines gesunden beidäugigen Sehens die wichtigsten. Treten in dieser Zeit Sehstörungen auf, so verläuft dieser Lernprozess unwiederbringlich fehlerhaft. Augen und Gehirn werden nicht richtig trainiert und das Kind wird nie seine volle Sehkraft entwickeln. Man spricht dann von einer Sehschwäche, bzw. einer Amblyopie.
Warum reicht ein normaler Sehtest nicht aus?
Je früher eine Sehstörung erkannt und behandelt wird, desto größer sind die Behandlungserfolge. Die normalen Seh- und Visustests können erst durchgeführt werden, wenn Ihr Kind bereits spricht. Darüber hinaus sind diese Tests nicht dazu geeignet, Refraktionsfehler zuverlässig aufzudecken.
Was bezahlt die Krankenkasse?
Um Kosten im Gesundheitswesen einzusparen, wird die Augenvorsorge nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Sie ist eine freiwillige Leistung Ihres Kinderarztes, zum Wohle Ihres Kindes. Wird bei der Augenvorsorge eine Sehstörung erkannt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten, die bei einer weiteren Untersuchung und der Behandlung entstehen.
Quelle:http://www.plusoptix.de/de/service/6-elterninfo